PRAXIS FÜR PSYCHOTHERAPIE
Dr. phil. Thomas Körner - Eisfeld
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Der Weg in die Therapie und Ablauf

Das Aufnehmen und Realisieren einer Psychotherapie steht im Zusammenhang mit einigen Organisationserfordernissen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass Sie sich ohne Beachtung besonderer Voraussetzungen an mich wenden können. Die Formalitäten werden von mir in Absprache mit Ihnen übernommen. Die im Folgenden dargestellten Regelungen gelten ab 01.04.2017. Die Angaben sind ohne Gewähr.


I. Kontaktaufnahme & Erstgespräch

  • Erste telefonische Kontaktaufnahme: Wenn Sie Psychotherapie in Anspruch nehmen wollen bzw. abklären wollen, ob Psychotherapie erforderlich ist, ist es seit 01.04.2017 vom Gesetzgeber vorgegeben, dass Sie im Vorfeld einen sogenannten „psychotherapeutischen Sprechstundentermin“ in einer beliebigen Psychotherapiepraxis wahrnehmen (Ausnahme: Sie haben bereits eine Empfehlung für ambulante Psychotherapie im Anschluss einer psychosomatischen/psychiatrischen Krankenhausbehandlung erhalten). Der Sprechstundentermin dient v.a. der Feststellung Ihrer Beschwerdesymptomatik und deren Behandlungserfordernis sowie der Dokumentation für den Patienten und für das medizinische Versorgungssystem. Es resultiert noch kein verbindliches Anrecht auf einen Therapieplatz bei dem Therapeuten, der die Sprechstunde anbietet und durchführt. Ein Psychotherapieplatz kann nur dann angeboten werden, wenn in der Praxis ein entsprechender Platz frei ist bzw. zeitnah frei wird.
    Um einen Sprechstundentermin zu vereinbaren ist eine terminliche Vorabklärung per Telefon zwingend erforderlich. Dazu muss von der Person, die Psychotherapie realisieren möchte persönlich angerufen werden (stellvertretende Vereinbarungen durch Angehörige können nicht erfolgen).
    Im Rahmen eines kurzen Telefonats wird der Sprechstundentermine vereinbart, falls freie Sprechstundentermine verfügbar sind. Die hierfür eingerichtete telefonische Erreichbarkeit ist (mit Ausnahme der Urlaubszeit, bei Weiterbildung und im Kranken-/Verhinderungsfall) Montag bis Donnerstag zwischen 08:10 – 09:00 Uhr.
    In der Praxis gibt es hierfür festgelegte telefonische Vergabetermine, in denen die Sprechstundentermine für die nächste Zeit vergeben werden (in der Regel für die nächsten 6-8 Wochen). Diese können in der telefonischen Erreichbarkeitszeit erfragt werden.
  • Sprechstundentermin/Persönlicher Erstkontakt vor Ort in der Praxis: Im ersten Gespräch in der Praxis und ggf. in bis zu weiteren 2 Sprechstundenterminen wird geklärt, wie sich die Beschwerden darstellen. Wir können darüber hinaus einen ersten gegenseitigen Eindruck erhalten und sehen ob "die Chemie stimmt". Zudem erhalten Sie die Rückmeldung, ob eine psychotherapeutische Behandlung in Ihrem Fall sinnvoll und notwendig ist. Am Ende der Sprechstunde bzw. der Sprechstundentermine erhalten Sie hierfür eine allgemeine Patienteninformation, die Ihre Beschwerdesymptomatik beschreibt und die Art und den Anspruch auf Versorgung dokumentiert.
    Zum Erstgespräch ist das elektronische Einlesen der Krankenversicherungskarte zwingend erforderlich.
    Eine Überweisung durch den Haus- oder Facharzt ist im Sinne des Informationsaustausches zwischen den behandelnden Ärzten und Psychotherapeuten sinnvoll, aber keine Pflicht.
    Sollten relevante medizinische, psychiatrische, psychosomatische und/oder psychotherapeutische Vorbefunde bzw. Entlassungsberichte von relevanten Klinikaufenthalten existieren, wären es hilfreich, wenn diese mitgebracht werden.

II. Probatorik & Therapieantrag

  • Probatorik: Falls sich in der psychotherapeutischen Sprechstunde herausgestellt hat, dass eine klinisch relevante Beschwerdesymptomatik vorliegt und eine ambulante psychotherapeutische Behandlung indiziert ist, können unter Voraussetzung, dass ein freier Psychotherapieplatz gegeben ist, im Rahmen von i.d.R. 2 weiteren sogenannten "probatorische Sitzungen" (Probesitzungen) weitere Details geklärt werden (u.a. Differentialdiagnostik, Behandlungsplanung).
  • Verbindliche Therapieentscheidung: Erst in der nach absolvierter Probatorik entscheiden Patient und Psychotherapeut, ob sie miteinander arbeiten können und wollen und ob die eigentliche ambulante Psychotherapie beantragt und realisiert werden soll.
  • Antragsstellung und Gutachterverfahren: Entscheiden sich Patient und Psychotherapeut für die Fortführung der Zusammenarbeit und das Beginnen der geplanten Psychotherapie, erfolgt die formelle Antragstellung bei der Krankenkasse (bzw. bei sonstigen Sozialleistungsträgern), um die Kostenzusage zu erhalten. Hierzu wird ggf. auch ein externer Gutachter eingebunden. Es wird unter Wahrung der Schweigepflicht und des Datenschutzes geprüft, ob die geplante Behandlung notwendig, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Für die Beantragung ist das Einholen eines sogenannten Konsiliarberichts bei einem Arzt eigener Wahl (meist Hausarzt oder Psychiater/Neurologe) zwingend erforderlich.
    Je nach Einschätzung der Beschwerdesymptomatik und der damit einhergehenden Behandlungserfordernisse werden bei der Krankenkasse Kurzzeit- (12 bzw. 24 Sitzungen) oder Langzeittherapie (45) beantragt. Auch eine kürzer dauernde Akutbehandlung bei akuten Krisen ist möchlich (12 Sitzungen). Je nach Schwere und Dauer der Erkrankung kann der benötigte Umfang einer Psychotherapie auf Antrag verlängert werden - bei Verhaltenstherapie bis zu einer maximalen Stundenzahl von 80 Sitzungen. Grundsätzlich besteht aber jederzeit die Möglichkeit, die Psychotherapie zu beenden, auch wenn das beantragte Stundenkontingent noch nicht aufgebraucht ist - zum Beispiel, wenn die Beschwerden nicht mehr auftreten oder auf ein befriedigendes Maß reduziert werden konnten bzw. der Patient sich zwischenzeitig gegen das Realisieren der Psychotherapie entscheidet oder wegzieht.

III. Beginn der Psychotherapie & Verlaufskontrolle

  • Beginn der genehmigungspflichtigen Psychotherapie: Nachdem die Krankenkasse oder der Leistungsträger die beantragte Psychotherapie bewilligt hat, kann das therapeutische Arbeiten fortgesetzt werden. Das Bewilligungsschreiben ist so bald als möglich in der Praxis vorzulegen.
    Da es sich bei der Praxis für Psychotherapie Dr. Thomas Körner - Eisfeld um eine reine Bestellpraxis handelt, finden die Psychotherapiesitzungen in der Regel 1-2x wöchentlich zu vorher vereinbarten Terminen statt - im fortgesetzten Therapieverlauf ggf. aber auch  in weiteren Therapieintervallen. Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten. In bestimmten Fällen, z.B. bei der Behandlung von Angststörungen, kann es zeitweise vorkommen, dass Doppelsitzungen bzw. Termine mit mehreren Stunden am Block realisiert werden. Bei Patienten in Schichtarbeit werden in der Regel flexiblere Planungen erforderlich.
  • Zwischenbilanzierungen/Evaluation: Im Verlaufe der Therapie werden die Therapieziele im Auge behalten und überprüft. Gegebenenfalls werden Therapieziele auch angepasst bzw. neue Therapieziele formuliert.

IV. Ende bzw. Beendigung der Psychotherapie

  • Therapieabschluss: Gegen Ende der Therapie bzw. nach erfolgreicher Behandlung oder nach Ausschöpfen des erforderlichen Therapiekontingents, erfolgt im Rahmen der Beendigung der Therapie ein gemeinsamer Rückblick auf das gemeinsam Realisierte und Erreichte. Es werden teststatistische Verfahren zur Überprüfung des Therapieerfolgs eingesetzt und die Therapieziele evaluiert. Am Ende steht dann das Verabschieden und das Beenden der therapeutischen Beziehung.
    Wenn die Therapie auf Wunsch des Patienten vorzeitig beendet werden soll, wird ebenfalls ein Abschlussgespräch vereinbart.
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